Die Vergütung der Rechtsanwälte erfolgt entweder nach einer zu treffenden Honorarvereinbarung, oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Abrechnung nach dem RVG richten sich die Gebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert. Die aktuelle Gebührentabelle finden Sie unter Downloads.
Inhalt und Umfang einer ggf. zu treffenden Honorarvereinbarung hängt von verschiedenen Aspekten und Faktoren ab, die wir gerne im Rahmen eines Erstgespräches erläutern.
Anlässlich der Erstberatung, für die wir in der Regel zwischen 50,00 € und 200,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt berechnen, stellen wir auch die weiter entstehenden Kosten, sowie die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Verfahrensgegner, einer Rechtschutzversicherung oder die Staatskasse im Wege der Beratungshilfe bzw. Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe dar.