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Strafrecht Siegburg

Dieses Fachgebiet wird von unserem Spezialisten für Strafrecht bearbeitet:

Worum es im Strafrecht geht

Das Gebiet des Strafrechts ist in besonderem Maße durch seine Vielschichtigkeit gekennzeichnet, da sich hier regelmäßig ein einzelnes Ereignis unmittelbar auf mehrere Lebensbereiche auswirkt.

Man denke etwa an die Trunkenheitsfahrt, in deren Folge die Fahrerlaubnis entzogen und möglicherweise das berufliche Fortkommen gefährdet wird. Man denke an den Fall, dass der Alleinernährer einer Familie in Untersuchungshaft kommt mit der Folge existenzieller Fragestellungen.

Regelmäßig bedeutet ein Strafverfahren für den Beschuldigten selbst wie auch für sein unmittelbares soziales Umfeld eine erhebliche Belastung, die sich auf vielfältige soziale Bereiche, insbesondere Familie, Arbeit und Wohnung auswirken.

Dass dies insbesondere Verfahren betrifft, in denen schwere Straftaten vorgeworfen werden, liegt auf der Hand. Darüber hinaus lässt sich jedoch auch bei Sachverhalten, die weniger schwere Delikte betreffen, häufig konstatieren, dass diese weitreichende Folgen haben, so insbesondere in den Verkehrsdelikten mit Alkohol- oder Drogenbezug.

Die Weichen für das Strafverfahren werden stets im Ermittlungsverfahren gestellt. Daher ist es ganz wesentlich, sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren frühzeitig qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen.

Bei polizeilicher Vernehmung vom Schweigerecht Gebrauch machen?

Die verbreitete These, dass derjenige, der nichts zu verbergen hat, auch ohne weiteres als Beschuldigter bei der Polizei aussagen kann, ist in dieser Form leider nicht richtig. Tatsächlich sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass die als Beschuldigter vor Polizeibeamten gemachte Aussage verwertbar ist und bleibt, auch wenn er später von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Es ist in der Regel äußerst schwierig, die einmal protokollierte Aussage im Nachhinein zu Gunsten des Beschuldigten zu ändern.

Für den Beschuldigten besteht keine Gesprächsverpflichtung gegenüber Polizei und sonstigen Organen der Justiz. Ein Beschuldigter sollte sich, bevor er einen Anhörungstermin mit der Polizei wahrnimmt, durch einen Strafverteidiger beraten lassen. Oftmals wird eine polizeiliche Vernehmung dann (zunächst) unterbleiben, das weitere Vorgehen von einer Einsichtnahme in die Verfahrensakte abhängig gemacht.

Fachanwalt für Strafrecht Herr Grunwald - Ihr professioneller Strafverteidiger

Sie erhalten bei uns durch Herrn Rechtsanwalt Grunwald professionelle Hilfe für Ihren Fall. Durch seine Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht und den damit verbundenen jährlichen Fortbildungen wie auch durch die mehrjährige Praxis als Strafverteidiger wird das Niveau sichergestellt, das Ihre optimale Vertretung gewährleistet. Insbesondere geht es um die Vertretung in folgenden Verfahren und Situationen:

  • Ermittlungsverfahren und gerichtlich anhängige Strafverfahren
  • Jugendstrafverfahren
  • Betäubungsmittelstrafverfahren
  • Verkehrsstrafverfahren und
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Führerscheinmaßnahmen
  • Festnahmen und Haftsachen
  • Durchsuchungen

Bei den genannten Gebieten handelt es sich um Verteidigungsfelder. Darüber hinaus übernehmen wir auch Nebenklagevertretungen.
Der Gesichtspunkt der Waffengleichheit sollte Anlaß für jeden Nebenkläger und jede Nebenklägerin sein, sich durch einen strafverfahrensrechtlich versierten Anwalt vertreten zu lassen.

 

Was es kostet

Es gibt eine gesetzliche Gebührenordnung. In vielen Verfahren kommt eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht, bei der das Honorar des Anwalts durch die Staatskasse bezahlt wird, die die Rechnung sodann an den Mandanten weiterleitet (anders bei Freispruch).

Häufig ist eine Honorarvereinbarung angezeigt. Die Vergütung korrespondiert hier vor allem mit der Bedeutung der Sache bzw. der Schwere des Vorwurfs und dem Umfang des Verfahrens. Auch die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten spielen eine Rolle.

 

Notruf-Telefon

Mit der professionellen Strafverteidigung geht nach unserem Verständnis die Erreichbarkeit in Notsituationen einher, so insbesondere in den Fällen der Festnahme und / oder Durchsuchung. Für eben diese Fälle ist Herr Rechtsanwalt Grunwald unter der Handynummer 0178 / 8969860 auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar.

In dem Zusammenhang weisen wir auch auf den Strafverteidiger-Notdienst des Bonner Anwaltverein e.V. hin, der außerhalb der üblichen Bürozeiten einen Strafverteidiger unter der Rufnummer 0171 / 5709096 vermittelt.

 
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