Dieses Fachgebiet wird von unseren beiden Spezialisten für Arbeitsrecht bearbeitet:
Herr Benno Grunwald |
Herr Ralf Braetschkus |
Bei dem Rechtsgebiet "Arbeitsrecht" geht es um die rechtliche Bewertung aller nur erdenklichen Auseinandersetzungen der Arbeitswelt. Dies kann in gleicher Weise Auseinandersetzungen zwischen Tarifvertragsparteien, also Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden andererseits, betreffen, wie Divergenzen zwischen einem Betriebsrat und der Geschäftsführung oder - dem weitaus häufigsten Fall der praktischen Anwendungsfälle -eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Herr Grunwald ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei im Arbeitsrecht spezialisiert. Es werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten und außergerichtlich wie auch gerichtlich vertreten.
Sie können von uns eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Bewertung Ihres arbeitsrechtlichen Problems und eine maßgeschneiderte Lösung erwarten. So werden zum Beispiel die Fragen, die sich im Zusammenhang mit Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Mobbing, Mutterschaft, Behindertenschutz, Elternzeit, Urlaub, Überstunden, Vergütung, Provision, Datenschutz, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Befristung des Arbeitsverhältnisses stellen, von uns sachgerecht beantwortet. Auch bei Vertragsgestaltungen, etwa unter Berücksichtigung der Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zum Datenschutz, finden Sie bei uns kompetente Unterstützung.
Häufig geht es in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen darum, zügig zu reagieren, sei es auf Arbeitnehmerseite auf eine Kündigung, sei es auf Arbeitgeberseite auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers. Daher sollten Sie bei auftretenden Divergenzen im Arbeitsverhältnis möglichst frühzeitig anwaltliehe Hilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie die im Raume stehende Maßnahme bzw. das Verhalten nicht unbeanstandet lassen wollen.
Hierbei steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grunwald gerne mit Rat und Tat zur Seite. Er ist bei sämtlichen Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.