Dieses Fachgebiet wird von unseren beiden Fachanwältinnen für Familienrecht bearbeitet:
Beratung und Vertretung in allen bei Trennung und Scheidung anstehenden Fragen: Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht für Kinder, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn, Versorgungsausgleich, Scheidungsvoraussetzungen, Trennungsjahr, Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung und Staatskasse bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Die von der Rechtsanwaltskammer genehmigte Führung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht“ erfolgt aufgrund nachgewiesener umfangreicher praktischer Erfahrung und geprüfter juristischer Fachkenntnisse und setzt ständige Fortbildung voraus.