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Erbrecht Siegburg

Dieses Fachgebiet wird von unseren beiden Spezialisten für Erbrecht bearbeitet:

Wir beraten Sie in sämtlichen erbrechtlichen Bereichen vor und nach dem Erbfall.

Gestaltung von Testament und Erbvertrag

Die Beratung vor dem Erbfall beinhaltet insbesondere die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zeigen wir Ihnen diverse Gestaltungsmöglichkeiten mit denen Sie Ihre persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der Vermögensübertragung auch unter steuerlichen Aspekten realisieren können. Eine juristisch fundierte Umsetzung minimiert zugleich das Konfliktpotential im Erbfall.

Unsere Tätigkeit nach dem Erbfall ist vielschichtig. In jedem Falle überprüfen wir die vorliegende letztwillige Verfügung des Erblassers. Sollte eine solche nicht vorliegen, beraten wir Sie hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge.

Der Pflichtteil im Erbrecht

Im Falle einer wirksamen Enterbung, sind wir Ihnen bei der Wahrung Ihrer gesetzlich geschützten Mindestrechte behilflich, insbesondere bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gehört zu unseren Tätigkeitsgebieten. Vor einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche sind wir stets bemüht, eine kostensparende einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

 
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