Fachanwälte Siegburg - Telefon

02241 / 96986 0

Fristlose Kündigung bei unsauberer Dokumentation von Pflegediensten

Der Chef eines Pflegedienstes kann die fristlose Kündigung aussprechen, wenn eine Pflegekraft vorsätzliche Falschangaben in der Pflegedokumentation macht und angibt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zu der Patientin hatte.


In dem entschiedenen Fall, war die die Klägerin über 5 Jahren als Altenpflegerin bei der Beklagten beschäftigt. Zu dieser Zeit war sie schon mehrfach abgemahnt worden, weil sie Patienten nicht richtig versorgt hatte und die Versorgung nicht korrekt dokumentiert wurde. Anlass der Kündigung war schlussendlich, dass die Beklagte angab, bei einer Patientin gewesen zu sein und ihr eine Tablette gegeben zu haben, obwohl sie nur mit ihr telefonierte. Die Klägerin rechnete trotzdem einen Hausbesuch ab und dokumentierte diesen auch entsprechend.

Das Arbeitsgericht entschied, dass der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete Arbeit korrekt zu dokumentieren, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können. Ein wissentlich und vorsätzlich falsches Ausfüllen der Dokumentationsbögen, stellt einen schweren Vertrauensmissbrauch dar.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil ArbG Siegburg 3 Ca 992 19 vom 08.07.2019
[bns]
 
www.anwaltskanzlei4u.de | Design und Webservice by bense.com