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Da konjunkturelle Flauten in der Leiharbeitsbranche typisch sind, haben Leiharbeitsfirmen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Bundessozialgericht, Urteil vom 21.07.2009
Hat ein Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Ziel geschlossen, den Arbeitnehmer in seinem Betrieb auszubilden, so ist er dazu verpflichtet, jemanden mit der erforderlichen Eignung zum Ausbilder zu beschäftigen.
Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 18.07.2013
Grundsätzlich steht Arbeitgebern ein Spielraum bei Festlegung einer Vergütung zu, sofern es an einer Tarifbindung fehlt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2013
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Kündigungserklärung auch wirksam bleibt, wenn die Schwangerschaft bei Erklärung der Kündigung schon besteht, der Arbeitgeber hiervon aber noch keine Kenntnis besitzt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013
Ist die Beherrschung der deutschen Sprache für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich, kann der Arbeitnehmer die Absolvierung eines Deutschkurses verlangen ohne das hierin eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft zu sehen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.06.2011
Einer "Toilettenfrau" steht kein Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn für Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung zu.
Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 28.03.2013
Wer nach der Bewerbung um eine Stelle eine ablehnende Antwort erhält, hat keinen Anspruch auf Information darüber, ob die Stelle besetzt wurde und welche Kriterien dabei entscheidend waren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013
Werden andere befristet angestellte Betriebsratsmitglieder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, kann ein weiteres befristet beschäftigtes Betriebsratmitglied nicht ebenfalls eine unbefristete Anstellung verlangen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandeburg, Urteil vom 04.11.2011
Dient der Betrieb einer konzerneigenen Leiharbeitsfirma nur dem Zweck Lohnkosten zu sparen und Kündigungsschutzvorschriften zu umgehen, liegt hierein ein Rechtsmissbrauch.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandeburg, Urteil vom 09.01.2013
Zeigt der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse an und vereinbart mit den Arbeitnehmern in der Folge einen Sozialplan, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens zu laufen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013
 
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