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Die Regierungskoalition hat sich auf den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes geeinigt, der sich auf weite Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens erstreckt.
Die Gewährung des Weihnachtsgeldes darf nicht von einer Zustimmung zur Arbeitszeitverlängerung abhängig gemacht werden.
Die dauerhafte Überwachung eines Arbeitsplatzes durch eine Videokamera ist unzulässig, soweit kein konkreter Verdacht vorliegt.
Für eine Sonderzuwendung darf der Betrieb eine weitere Betriebszugehörigkeit von höchstens drei Monaten pro Monatsgehalt verlangen.
Die Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen ist nur eingeschränkt angreifbar.
Verrät ein Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse, kann ihm auch ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Eine Frist für die Arbeitsaufnahme während der Rufbereitschaft ist nicht zulässig, wenn der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist den Betrieb von seiner Wohnung aus gar nicht erreichen kann.
Wird die Filiale eines Unternehmens geschlossen, kann der Arbeitgeber die dort beschäftigten Arbeitnehmer ohne Änderungskündigung versetzen.
Am Arbeitsplatz geschlossene Aufhebungsverträge kann der Arbeitnehmer später nicht widerrufen.
Es ist zulässig, wenn nach einer Betriebsübernahme nur die Stammbelegschaft Weihnachtsgeld erhält, nicht aber die übernommenen Arbeitnehmer.
 
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