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OLG Köln: Verzicht auf Voreintragung der Erbengemeinschaft

Bei Abschichtung der Erbanteile auf einen einzigen Miterben muss die Erbengemeinschaft nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Im vorliegenden Fall übertrug ein Miterbe seinen Erbanteil an den einzig weiteren Miterben, so dass dieser zum Alleinerben wurde. Das Oberlandesgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass in solchen Fällen eine Voreintragung der Erbengemeinschaft entbehrlich ist. Der Alleinerbe kann also direkt als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 2 Wx 246 17 vom 22.11.2017
Normen: § 40 Abs. 1 GBO
[bns]
 
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