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Pflichtteilsstrafklauseln in Berliner Testament

Auskunftsverlangen kann im Zusammenhang mit einer Geldforderung die Pflichtteilsstrafklausel auslösen.

Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Stirbt ein Ehegatte, erbt der überlebende Ehepartner den gesamten Nachlass. Die Kinder werden erst nach dessen Tod beerbt. Häufig werden in Berliner Testamenten Pflichtteilsstrafklauseln vereinbart, wonach die Kinder ihre Erbenstellung verlieren, wenn sie den Pflichtteil fordern.

Im vorliegenden Fall forderte ein Kind seinen Vater nach dem Versterben der Mutter dazu auf, ihm Auskunft über den Wert des Nachlasses zu erteilen. Die Tochter der Erblasserin teilte ihrem Vater durch ein anwaltliches Schreiben mit, dass sie gegen eine Zahlung von damals 10.000 DM bereit wäre, auf die Einholung eines Gutachtens über den Wert der Nachlassimmobilie und die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs zu verzichten. Das Oberlandesgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass die Tochter durch ihr Verhalten die Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst und somit ihre Erbenstellung verloren habe.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 2 Wx 314 18 vom 27.09.2018
Normen: § 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 FamFG
[bns]
 
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