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Wie wirkt sich eine Scheidung auf die Wirksamkeit des Ehegattentestaments aus?

Grundsätzlich wird ein gemeinschaftliches Testament durch die Scheidung unwirksam.

Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen oder der Erblasser die Scheidung beantragt bzw. einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Nach ihrer Trennung verfasste der Mann ein privatschriftliches Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter als alleinige Erbin einsetzt. Dem Scheidungsantrag seiner Frau stimmte er zu. Die beiden einigten sich jedoch darauf, zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen, um die Ehe eventuell zu retten. Nachdem der Ehemann kurz darauf verstarb, entbrannte zwischen der Tochter und der Ehefrau ein Streit um die Frage, wer nun die Alleinerbin ist.

Das Oberlandesgericht Oldenburg kam zu der Überzeugung, dass die Tochter die alleinige Erbin geworden ist. Das Mediationsverfahren ändere nichts an der vorherigen Zustimmung zum Scheidungsantrag. Zudem gelte die Ehe gesetzlich als gescheitert, da das Ehepaar zum Todeszeitpunkt bereits mehr als drei Jahre getrennt war.
 
OLG Oldenburg, Urteil OLG Oldenburg 3 W 71 18 vom 26.09.2018
Normen: §§ 2268, 2077 BGB
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