Fachanwälte Siegburg - Telefon

02241 / 96986 0

Vermögensübertragungen über das Betriebsvermögen

Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren.

Übertragen Sie Ihren Betrieb auf Ihren Nachfolger aus der Familie, so sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Freibeträge verschenken. Unternehmen haben häufig einen negativen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wert. Das liegt oft an den niedrigen Bedarfswerten für Grundstücke.

Für das Betriebsvermögen gilt ein Freibetrag von 256.000 Euro und ein verminderter Wertansatz des verbleibenden Vermögens von 60 %. Außerdem haben Ihre Kinder einen persönlichen Freibetrag von 205.000 Euro. Diese Freibeträge können Sie optimal ausnutzen, wenn Sie vor der Übertragung des Unternehmens Einlagen tätigen.

 
[mmk]
 
www.anwaltskanzlei4u.de | Design und Webservice by bense.com