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Ein Erblasser gilt solange als testierfähig, bis eine Testierunfähigkeit zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen wurde.
OLG München, Urteil vom 15.12.2016
Es genügt, wenn ein Bestehen des Erbrechts nicht komplett fernliegend erscheint.
OLG München, Urteil vom 08.11.2016
Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.
Die Verwendung eines Testaments, das nicht vom Erblasser formuliert, aber von ihm unterzeichnet wurde, stellt keine Urkundenfälschung dar.
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2016
Es kommt darauf an, ob die Schlusserben nur persönlich oder aber als Erste ihres Stammes bedacht wurden.
OLG München, Urteil vom 25.07.2016
Auch wer nur beschränkt erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf die höheren Freibeträge, die voll steuerpflichtigen Erben zustehen.
Der Erbschaftsteuer-Kompromiss der Regierungskoalition ist vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden.
Auch wenn am 30. Juni 2016 die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Reform der Erbschaftsteuer ausläuft, hat das vorerst keine wesentlichen Auswirkungen.
Gibt es triftige Gründe für eine verzögerte Selbstnutzung, ist eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim auch nach mehr als sechs Monaten noch möglich.
Eigentlich wollte die Große Koalition die Neuregelung der Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr vom Tisch kriegen, muss das Projekt jetzt aber aufs neue Jahr vertagen.
 
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