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Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Mitarbeiterin ihr krankes und betreuungsbedürftiges Kind mit zur Arbeit nimmt.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 06.09.2019
Eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers mit einer längeren Auslauffrist kann nicht in eine arbeitgeberseitige Kündigung mit einer kürzeren Auslauffrist ? ?umgedeutet? werden.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.07.2019
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Landesarbeitsgericht Baden Württemberg, Urteil vom 06.03.2019
Der Chef eines Pflegedienstes kann die fristlose Kündigung aussprechen, wenn eine Pflegekraft vorsätzliche Falschangaben in der Pflegedokumentation macht und angibt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zu der Patientin hatte.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 08.07.2019
Ein Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019
Die Hinterbliebenenversorgung eines hinterbliebenen Ehepartners kann gekürzt werden, wenn zwischen den Ehepartnern ein großer Altersunterschied von über 10 Jahren liegt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2018
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er Massenentlassungen vornimmt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2019
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt es ihm, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.11.2018
Fällt einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung ein Eigenverschulden zu Last, so kann sich dieses auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirken, sodass der Arbeitslosengeldanspruch für einen bestimmten Zeitraum ruht.
Landessozialgericht Essen, Urteil vom 11.04.2019
 
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